Unsere Dienstleistung
Unser Ziel: Ihre Sicherheit!
Elektrische Installationen sind nur sicher, wenn sie fachgerecht erstellt und regelmässig geprüft werden.
Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung vom 7. November 2001 ist der Eigentümer einer elektrischen Anlage verantwortlich für die Sicherheit seiner Anlagen.
Der Eigentümer ist verpflichtet, diese periodisch kontrollieren zu lassen. Diese Kontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt werden (d. h. eine Firma, die weder an der Planung, der Durchführung oder der Erstellung beteiligt war).
Eine Sicherheitstechnische Überprüfung einer elektrischen Anlage.
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Durch Messen, Prüfen und Kontrollieren werden die Schutzmassnahmen der Elektroinstallation auf ihre Funktion getestet und geprüft.
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Stellt der Elektrokontrolleur an der elektrischen Anlage sicherheitstechnische Mängel fest, hält er diese in einem Kontrollbericht fest.
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Ist die Installation mängelfrei, erstellt der Kontrolleur einen Sicherheitsnachweis (SiNa).
Der Installationseigentümer ist für den Nachweis der Sicherheit selber verantwortlich.
Details
Der Kontrolleur überprüft sämtliche Installationen im Haus, in der Wohnung, im Betrieb und im Freien. Kontrolliert werden sämtliche Schutzmassnahmen wie Erdung, Sicherung, Leitungsschutzschalter und Fehlerstromschalter. Die Isolationswerte werden gemessen und der Zustand der Installation beurteilt. Fest eingebaute Haushaltsgeräte wie Herd, Backofen oder Waschmaschinen werden ebenfalls überprüft. Ist alles in Ordnung, wird der Sicherheitsnachweis ausgestellt. Mängel müssen innerhalb einer bestimmten Frist vom Fachmann behoben werden. Bestehen akute Gefahren, muss der Kontrolleur die Stromzufuhr zum Gefahrenherd unterbrechen.
- Sichere Elektrizität
- Keine Gefährdung für Personen, Tiere und Sachen
Gesetzliche Grundlagen
- Der Eigentümer muss sicherheitstechnische Mängel beheben lassen.
- Auf Verlangen muss der Eigentümer jederzeit einen gültigen Sicherheitsnachweis für seine Elektroinstallationen vorweisen können.
- Regelmässige Kontrollen sind vorgeschrieben!
- Der Hauseigentümer ist selber verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen.
Kontrollpflicht
Kontrolle alle 20 Jahre:
Installationen in Wohngebäuden mit Installationen nach TN-S (mit Schutzleiter).
Kontrolle alle 10 Jahre:
Installationen in Bürogebäuden, in gewerblichen Werkstätten, in nassen oder feuergefährdeten gewerblich genutzten Räumen, in landwirtschaftlichen Betrieben, in Verkaufsläden, in Kirchen, auf Sportbooten und Vergnügungsschiffen.
Kontrolle alle 5 Jahre:
Installationen in Wohngebäuden mit alten Installationen nach Schema 3 (ohne Schutzleiter), in den Gebäuden der Industrie und des Grossgewerbes, in Warenhäusern, Theatern, Kinos, Hotels, Restaurants, Heimen, Spitälern, Tankstellen und KFZ Reparaturwerkstätten.
Achtung Hausbesitzer:
Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollpflicht müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden.
Unser Elektro-Sicherheitsberater
sympathisch und kompetent
Paulo Jorge GALANTE DOS SANTOS
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